Doppelstegplatten Tür
Nach Absatz § 22 in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollen Ställe heutzutage mit Flächen ausgestattet sein, durch die Tageslicht einfallen kann und die mindestens 3% der Stallgrundfläche entsprechen. Im Aufenthaltsbereich der Tiere wie z.B. Hühner und Schweine, soll hierdurch eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Lichts erreicht werden. Das kann mit einer Tür aus Doppelstegplatten versorgt werden.
In Absatz § 13 und § 14 wird näher auf die Haltungseinrichtungen für Legehennen eingegangen. Die Stallgebäude sind so zu beleuchten, dass sich die Tiere untereinander erkennen können und dass die Tierhalter das Wohlbefinden der Hennen beurteilen können.
In vorhandenen Ställen und Stallgebäuden, bei denen künstliche Beleuchtung erforderlich ist, sorgt die Licht Tür für - extra - Tageslichteinfall. Sie können Ihre Türen und Tore mit Inoxdoors austauschen und zusätzliche Fenster einbauen, um die benötigte Tageslichtmenge zu erreichen. Eine solche Tür aus Polycarbonat Platten ist blickdicht und verhindert den direkten Einblick ins Gebäude. Selbst in Altställen werden so die Tierwohl-Vorgaben hinsichtlich Lichteinfall erfüllt. Sie schaffen dadurch mehr Tageslicht, das dem Wohlbefinden Ihrer Tiere zugute kommt.